Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellt am: 18.09.2026 · Zuletzt überprüft am: 18.09.2026
Apptivity sp. z o.o., Betreiberin des Stellenportals hexjobs.com, ist bestrebt, ihre Website für alle Menschen nutzbar zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Diese Erklärung beschreibt, inwieweit hexjobs.com die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA erfüllt und wie Sie uns Barrieren melden können.
§ 1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für das öffentliche Stellenportal hexjobs.com und alle seine Sprachversionen.
Sie gilt nicht für die Hexjobs-Webanwendung unter app.hexjobs.com, die Arbeitgeberplattform unter business.hexjobs.com oder die mobilen Hexjobs-Anwendungen. Diese Dienste veröffentlichen eigene Erklärungen.
§ 2. Stand der Konformität
Das Portal ist teilweise konform mit WCAG 2.2 Stufe AA. Teilweise konform bedeutet, dass der Standard überwiegend erfüllt ist; die nicht erfüllten Teile sind in § 4 aufgeführt.
§ 3. Funktionen zur Barrierefreiheit
- Optionen zur Barrierefreiheit in der Kopfzeile. Eine eigene Schaltfläche vergrößert den Text auf 125%, 150% oder 200%, schaltet ein kontrastreiches Design ein, reduziert Animationen und unterstreicht alle Links. Ihre Auswahl wird im Browser gespeichert.
- Die Textskalierung respektiert Ihren Browser. Die Stufen sind relativ. Wenn Sie die Standardschriftgröße in Ihrem Browser bereits erhöht haben, bleibt diese Einstellung erhalten und wird multipliziert statt ersetzt.
- Systemeinstellungen werden ohne Konfiguration berücksichtigt. Wenn Ihr Betriebssystem erhöhten Kontrast, reduzierte Bewegung oder einen Modus mit erzwungenen Farben anfordert, folgt das Portal dem, auch wenn Sie die Optionen nie öffnen.
- Bedienung per Tastatur. Jedes interaktive Element ist allein mit der Tastatur erreichbar und bedienbar. Ein Link „Zum Inhalt springen" ist auf jeder Seite die erste Station, der Fokusindikator ist stets sichtbar, und Dialoge geben den Fokus dorthin zurück, wo Sie ihn verlassen haben.
- Unterstützung von Screenreadern. Die Seiten verwenden semantische Landmarken und Überschriften, Bilder tragen Textalternativen, Formularfelder haben programmatisch verknüpfte Beschriftungen, und dynamische Änderungen wie die Anzahl der Suchergebnisse werden angesagt.
- Zoom und Reflow. Die Inhalte bleiben bei 200% Zoom nutzbar und passen sich einem 320 Pixel breiten Ansichtsfenster ohne horizontales Scrollen an.
§ 4. Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen sind folgende Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei:
- Karten mit Stellenangeboten. Die interaktive Karte ist eine visuelle Oberfläche. Das Verschieben beruht auf Zeigereingaben, und einzelne Kartenmarkierungen sind per Tastatur nicht erreichbar. Dieselben Angebote stehen stets als Textliste in der regulären Stellenübersicht zur Verfügung, die vollständig barrierefrei ist.
- Inhalte externer Inserenten. Stellenbeschreibungen aus externen Portalen veröffentlichen wir so, wie ihre Verfasser sie geschrieben haben. Für deren Überschriftenstruktur, Farbkontrast oder Bildalternativen können wir nicht einstehen.
- Von Nutzern hochgeladene Dokumente. Über das Bewerbungsformular hochgeladene Lebensläufe gehören ihren Verfassern; wir verändern sie nicht im Hinblick auf Barrierefreiheit.
- Gehaltsdiagramme. Das Diagramm zur Gehaltsverteilung vermittelt einen Teil der Information über Farbe. Die zugrunde liegenden Zahlen sind auch als Text verfügbar.
§ 5. Rückmeldung und Kontakt
Wenn Sie auf hexjobs.com auf eine Barriere stoßen oder Inhalte in einem alternativen Format benötigen, schreiben Sie uns:
- E-Mail: [email protected]
- Postanschrift: Apptivity sp. z o.o., ul. Podole 60, Krakau, Polen
Bitte nennen Sie die Adresse der Seite, was Sie tun wollten, und die verwendete assistive Technologie. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen. Können wir das Anliegen in dieser Zeit nicht lösen, teilen wir Ihnen mit, wann Sie eine Antwort erwarten können.
§ 6. Durchsetzungsverfahren
Ist unsere Antwort nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die für den jeweiligen Markt zuständige Aufsichtsstelle wenden:
- Deutschland: die Schlichtungsstelle nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
- Österreich: das Sozialministeriumservice nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).
- Polen: der Staatliche Fonds für die Rehabilitation behinderter Menschen (PFRON), nach dem Gesetz vom 26. April 2024 über die Sicherstellung der Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
§ 7. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung durch Apptivity sp. z o.o. Die Bewertung umfasste eine manuelle Prüfung anhand der Erfolgskriterien der WCAG 2.2 Stufe AA, Tests ausschließlich mit der Tastatur, Tests mit den Screenreadern NVDA und VoiceOver sowie die Messung der im Portal verwendeten Farbkontraste.