Psychologische*n Psychotherapeut*in

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Reha-Zentrum Bad Pyrmont

Hexjobs Insights

Reha-Zentrum Bad Pyrmont poszukuje Psychologiczne*go Psychoterapeuty. Obowiązki: prowadzenie terapii, diagnoza, nadzór nad praktykantami. Oferują: uczciwą pensję, 30 dni urlopu, rodzinne godziny pracy.

Słowa kluczowe

Psychotherapie
Diagnostik
Supervision
Gruppentherapie
Einzeltherapie
Psychologische Diagnostik
Wissenschaftliches Hochschulstudium

Benefity

  • Leistungsorientierte Bezahlung
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Tage Urlaub (ab 2027 – 31 Tage)
  • Familienfreundliche Arbeitszeiten
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Internes Supervisionsangebot
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

Für unser Reha-Zentrum Bad Pyrmont - Klinik Weser - suchen wir eine*n

Psychologische*n Psychotherapeut*in

Ort:  Bad Pyrmont                                   
Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bewerbungsfrist: 30.04.2026                   
Ausschreibungsnummer: 17 - 11 - 03 - 2026
Beschäftigung: Vollzeit unbefristet,  Teilzeit grundsätzlich möglich         
Vergütung: Entgeltgruppe 14 TV EntgO-DRV

Tätigkeitsbereich

Die Klinik Weser des Reha-Zentrums Bad Pyrmont ist eine modern ausgestattete, zukunftsorientierte Rehabilitationsklinik für Orthopädie mit 251 Betten. Wir führen Anschlussheilbehandlungen und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen stationär und ganztägig ambulant durch. Des Weiteren werden Krankheiten der Bewegungsorgane sowie psychische und psychosomatische Störungen behandelt.

Bad Pyrmont liegt im landschaftlich und kulturell reizvollen Weserbergland in der Nähe von Hameln.

Ihre Aufgaben

  • Sie führen im überwiegenden Umfang psychotherapeutische Einzelgespräche und Gruppen durch
  • In Ihren Aufgabenbereich fällt das Initiieren und Auswerten von psychotherapeutischer Diagnostik
  • Sie erstellen psychotherapeutische Befunde für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung
  • Des Weiteren sind Sie verantwortlich für die Anleitung und Supervision der Psycholog*innen beziehungsweise Psychotherapeut*innen in Ausbildung

Ihr Profil

  • Sie verfügen über ein mit einem Diplom oder gleichwertigem Master abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie und
  • Die Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in

Wir bieten Ihnen

  • Eine anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  • Eine leistungsgerechte Bezahlung und zusätzliche Altersversorgung
  • Eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (ab 2027 – 31 Tage)
  • Familienfreundliche Arbeitszeiten
  • Ein offenes und nettes kollegiales Team
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Interne Supervision
  • Angebote im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie Betriebssportangebote

Haben Sie Fragen?

Dann steht Ihnen unsere stellv. Ärztliche Direktorin, Frau Dr. med. Sohr, unter der Telefonnummer 05281 / 912 6102 gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner*in

Gabriele König
Personalsachbearbeiter
[email protected]
05281 / 912 - 6406

Bewerbungslink
[email protected]

  • Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung für nach dem 31.12.1970 geborene verpflichtend sind und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
  • Die Deutsche Rentenversicherung hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2Abs.2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Der Übertragung der neuen Tätigkeit auf Dauer geht grundsätzlich eine vorübergehende Übertragung gem. § 14 TV DRV-Bund zum Zwecke der Erprobung in dieser Tätigkeit voraus. Die vorübergehende Übertragung dauert mindestens 6 Monate und soll einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten. Während der vorübergehenden Übertragung wird gegebenenfalls eine persönliche Zulage gewährt. Gemäß § 14 Abs. 3 TV DRV Bund bemisst sich die persönliche Zulage aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV DRV-Bund ergeben hätte. Bei nicht erfolgreicher Erprobung ist die Rückkehr in die frühere Funktionsebene (gegebenenfalls unter Wegfall der persönlichen Zulage) vorgesehen.

Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.

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Opublikowana5 dni temu
Wygasaza 25 dni

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