
Duale Hochschule Baden-Württemberg - Villingen-Schwenningen
Duale Hochschule Baden-Württemberg sucht einen Sekretärin (d/m/w) in Teilzeit für das Sekretariat Sozialwesen in Villingen-Schwenningen. Aufgaben umfassen Vorlesungsplanung und Raumverwaltung.
DAS DUALE HOCHSCHULSTUDIUM MIT ZUKUNFT.
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist mit rund 33.000 Studierenden an neun Studienakademien und drei Campus sowie dem Center for Advanced Studies die größte Hochschule Baden-Württembergs. Gemeinsam mit 9.000 ausgewählten Unternehmen sowie sozialen und gesundheitsnahen Einrichtungen sorgt die DHBW für einen in Theorie und Praxis exzellent qualifizierten Fach- und Führungskräftenachwuchs in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Sozialwesen und Gesundheit.
Seit 1. Januar 2023 ist sie Teil der dualen European University EU4Dual.
Zwischen Schwarzwald und Bodensee liegt die DHBW Villingen-Schwenningen mit 2.500 Studierenden. 16 akkreditierte Studiengänge der Fakultäten Wirtschaft und Sozialwesen führen nach drei Jahren zu den Abschlüssen Bachelor of Arts bzw. Bachelor of Science mit 210 ECTS-Punkten. Berufsintegrierende und berufsbegleitende Masterstudiengänge gehören ebenso zum Angebot.
Es ist folgende Stelle im Sekretariat Sozialwesen zu besetzen:
Sekretär*in (d/m/w), Teilzeit 50 %
Stellenbeginn: nächstmöglicher Zeitpunkt
Arbeitsort: Villingen-Schwenningen
Stellenumfang: 50 % (19,75 Stunden pro Woche)
Dauer: unbefristet
Vergütung: Entgeltgruppe E6
Verfahrensnummer: VS-02-2026
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal bis zum 07.02.2026!
Sie haben Fragen?
Ansprechperson (fachlich):
Name: Prof. Dr. Steffen Arnold
E-Mail: [email protected]
Ansprechperson (Personal)
Name: Andrea Schmidt
E-Mail: [email protected]
Das Bekenntnis der DHBW zu Vielfalt und Inklusion ist für unseren Erfolg von zentraler Bedeutung. Als Hochschule mit weltweiten Hochschulpartnerschaften und international tätigen Dualen Partnern wissen wir, dass unsere Studierenden und Mitarbeitenden ihr Potential nur dann voll ausschöpfen können, wenn sie die Freiheit haben, sie selbst zu sein.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher fachlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Grundsätze des AGG werden beachtet.
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten finden Sie unter:
https://www.dhbw.de/datenschutz
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| Opublikowana | 4 dni temu |
| Wygasa | za 26 dni |
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