
Der Magistrat der Stadt Pohlheim
Die Stadt Pohlheim sucht eine Leitung für den Fachbereich Finanzwesen/Vermögen (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit. Aufgaben umfassen Leitung, Haushaltsaufstellung und Vermögensmanagement. Anforderungen: buchhalterische Ausbildung und Führungserfahrung.
Die Stadt Pohlheim besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der
Leitung des Fachbereichs 2 - Finanzwesen/Vermögen - (m/w/d)
unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden, die neben der Leitung des Fachbereichs auch in nicht unerheblichem Umfang sachbearbeitende Tätigkeiten beinhaltet.
In dieser verantwortungsvollen Funktion leiten, organisieren und koordinieren Sie den gesamten Fachbereich mit den Fachdiensten 2.1 „Finanzen, Vermögen, Steuern, Beteiligungen und Controlling“, 2.2 „Liegenschaften“ und 2.3 „Gemeinschaftskasse MitteSüd“ mit derzeit elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Ihr Profil:
Hinsichtlich Ihrer Fach- und Methodenkompetenz erwarten wir:
Hinsichtlich Ihrer sozialen und kommunikativen Kompetenz sowie Ihrer Aktivitäts- und Handlungskompetenz zeichnet Sie folgendes aus:
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben berücksichtigt. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden; die Stelle ist teilbar, soweit sichergestellt ist, dass sie ganztägig besetzt ist.
Sie fühlen sich angesprochen und wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich mit den üblichen, aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 13. Februar 2026 direkt in unserem Bewerbungsportal und geben Ihr mögliches Eintrittsdatum an. Sie bewerben sich bitte ausschließlich über den angegebenen Link, der Sie zu unserem Bewerbungsportal führt; hier können Sie nichts falsch machen. Das System leitet Sie. Schriftliche Bewerbungen oder solche per E-Mail außerhalb des Portals können leider nicht berücksichtigt werden. Etwaige Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung und den hessischen datenschutzrechtlichen Vorschriften für Bewerber*innen:
Personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) von der Stadt Pohlheim nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke des Ausschreibungsverfahrens erforderlich ist.
Personenbezogene Daten abgelehnter Bewerber/innen werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gelöscht.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen willigen Sie ausdrücklich in die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegende ausgeschriebene Stelle ein. Ihre Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für dieses Auswahlverfahren und wird auf Grundlage von Art. 6 DSGVO vorgenommen. Dies schließt die Weitergabe an den Magistrat, die Personalverwaltung und den Personalrat sowie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und die Vertreterin der Schwerbehinderten im Rahmen ihrer organisatorischen bzw. gesetzlichen Zuständigkeiten ein.
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Der Magistrat
Andreas Ruck
Bürgermeister
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| Opublikowana | 3 dni temu |
| Wygasa | za 27 dni |
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