Fahrlehrer gesucht oder Jetzt Fahrlehrer werden!!!

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Fahrlehrer/in vermittelt theoretischen und praktischen Unterricht. Voraussetzungen: soziale Kompetenz, Mindestalter 21, Fahrpraxis, Schulabschluss. Angebot: Förderung der Ausbildungskosten.

Słowa kluczowe

Fahrlehrer
Fahrpraxis
Theoretischen Unterricht
Führerscheinprüfung
soziale Kompetenz

Benefity

  • Sicheren Arbeitsplatz
  • Möglichkeiten zur Förderung der Ausbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit (Bildungs-Gutschein)
  • Förderung für Bundeswehrangehörige
  • Berufliche Bildungsmaßnahmen mit bis zu 100% Kostenübernahme
  • Aufstiegsfortbildungsförderung (MEISTER-BAFöG)

Aufgaben

Fahrlehrer/innen vermitteln in theoretischem und praktischem Unterricht die Kenntnisse und Fähigkei- ten, die zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr erforderlich sind. Im theoretischen Unterricht bereiten sie ihre Schüler/innen auf die theoretische Führerscheinprüfung vor.

Ihr Profil

Qualifikation

Ein Fahrlehrer muss also auf jeden Fall über eine soziale Kompetenz verfügen, damit sich der Fahrschüler auch gut betreut fühlt. Daneben gibt es für die Fahrlehrerausbildung weitere Voraussetzungen, die ein potenzieller Fahrlehrer erfüllen muss. Das sind:

  • Geistige und körperliche Eignung (kann durch ein umfassendes ärztliches Gutachten nachgewiesen werden)
  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Minimum drei Jahre Fahrpraxis in der Fahrerlaubnisklasse B. Bei allen übrigen Führerscheinklassen reichen zwei Jahre Fahrpraxis aus, um die für die Fahrlehrerausbildung benötigten Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Persönliche Eignung (wird durch die Vorlage vom Führungszeugnis nachgewiesen)
  • Vorhandener Schulabschluss
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss wie beispielsweise das Abitur oder Fachabitur

Zudem müssen angehende Fahrlehrer im Besitz der Fahrerlaubnis sein, für die sie die Fahrlehrerlaubnis erwerben möchten. Da die Grundausbildung zum Fahrlehrer die Fahrerlaubnisklassen B und BE umfasst, benötigen Sie als Anwärter in der Regel also nicht nur mindestens dieFührerscheinklasse B, sondern auch die Klasse BE.

Die Klasse BE kann auch bei uns erworben werden.

Benefits

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit sich zu verändern und einen sicheren Arbeitsplatz. Fehlende Berechtigungen können noch erworben werden.

Fördermöglichkeiten der Ausbildungskosten:- Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Bildungs-GutscheinDie Fahrlehrerausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.- Förderung für BundeswehrangehörigeFür Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD): Förderung im Rahmen der beruflichen RehabilitationDie Unfall-Versicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit – gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.- Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie, Lebens-/Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden.Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,00 € über einen Zeitraum von max. 10 Jahren zurückgezahlt.

Kontakt

Die Antragsstellung richten Sie bitte entsprechend Ihres Wohnsitzes an: Tel.: 0800 – MBAFOEG, Tel.: 0800-622 36 34 (kostenfrei)

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Opublikowana9 dni temu
Wygasaza 6 dni

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